Einfach und sicher: Jugendschutz bei Sky

Sky verfügt über eine Besonderheit beim Jugendschutz: Während im regulären Fernsehen die Sendezeiten-Regelung Anwendung findet, um Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen (FSK18-Inhalte dürfen hier erst ab 23:00 Uhr, FSK16-Inhalte ab 22:00 Uhr gezeigt werden), ist der Jugendschutz bei Sky nicht alleine einer späten Sendezeit überlassen. Die effektivste Maßnahme ist dabei die Jugendschutz-Vorsperre.

Bei Inhalten, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind, sendet Sky ein Signal mit, das dazu führt, dass beim Zappen auf diesen Kanal das Bild schwarz bleibt und kein Ton zu hören ist. Erst nach Eingabe der vierstelligen persönlichen Jugendschutz PIN, die jeder Abonnent bei Abo-Abschluß erhält, erscheinen Bild und Ton.

Der deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tritt für den Schutz Kinder und Jugendlicher vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien ein, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden könnten. Dazu zählt auch der Schutz vor Angeboten, die die Menschenwürde oder andere Rechtsgüter verletzen. Alle TV-Sender in Deutschland müssen ihr Programm den gesetzlichen Vorgaben entsprechend gestalten.